22.10.18, 19:51
Die Erklärung übers Brunnenbohren finde ich überprüfungsbedürftig. So viel ich weiß, gehört alles, was unterhalb 50 cm liegt, dem Staat.
Ausgenommen sind uralt verbriefte Salzrechte für bestimmte Adelsfamilien, Städte und Klöster.
Wenn Du also Deinen Brunnen tiefer als 50 cm graben willst, mußt Du wenigstens den Staat um Erlaubnis fragen (Schachtgenehmigung beantragen).
Muß jeder Häuslebauer auch, wenn er einen Keller haben will.
Liebe Grüße, Mechthild
Ausgenommen sind uralt verbriefte Salzrechte für bestimmte Adelsfamilien, Städte und Klöster.
Wenn Du also Deinen Brunnen tiefer als 50 cm graben willst, mußt Du wenigstens den Staat um Erlaubnis fragen (Schachtgenehmigung beantragen).
Muß jeder Häuslebauer auch, wenn er einen Keller haben will.
Liebe Grüße, Mechthild