22.02.16, 16:59
Zumal sich die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Wer Ärger vermeiden will, sollte sich vorm Kauf/Bau bei der zuständigen Baubehörde informieren.
"In Sachsen beispielsweise soll grundsätzlich für Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden.
...
Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern." Heißt es z.B. hier.
Wer Ärger vermeiden will, sollte sich vorm Kauf/Bau bei der zuständigen Baubehörde informieren.
"In Sachsen beispielsweise soll grundsätzlich für Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden.
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Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern." Heißt es z.B. hier.