31.05.13, 13:18
Ich nehme an, es geht in dieser Gebührenordnung um als Haustiere oder in Tierparks gehaltene Wildtiere, nicht um wild lebende Tiere.
Da man Igel nicht zu Hause halten darf und wieder auswildern muss, können sie nicht als Haustiere geltend gemacht werden, sie sind nach wie vor im Prinzip "wild".
Anders, wenn man besipielsweise eine junge Krähe aufzieht und als Haustier behält. Mit der kann man natürlich nicht zwanzig Jahre lang gratis zum Tierarzt marschieren...
Auch ein Wildtier kann einen "Eigentümer" haben.
Da man Igel nicht zu Hause halten darf und wieder auswildern muss, können sie nicht als Haustiere geltend gemacht werden, sie sind nach wie vor im Prinzip "wild".
Anders, wenn man besipielsweise eine junge Krähe aufzieht und als Haustier behält. Mit der kann man natürlich nicht zwanzig Jahre lang gratis zum Tierarzt marschieren...
Auch ein Wildtier kann einen "Eigentümer" haben.