31.05.13, 15:09
Kranke oder verletzte Wildtiere dürfen abweichend von dem von dir zitierten Gesetz durchaus aufgenommen und behandelt werden. Sobald sie gesund sind, sind sie unverzüglich wieder freizulassen.
Im verlinkten Text heißt es auch:
"Zur Aufnahme und Unterbringung herrenloser Tiere (einschließlich Wildtiere) bzw. zur Übernahme entsprechender Kosten für Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung ist die Fundbehörde bzw. die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet."
Deine Annahme, daß die Übernahme der Behandlungskosten zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden müsse, ist so also nicht richtig.
Im verlinkten Text heißt es auch:
"Zur Aufnahme und Unterbringung herrenloser Tiere (einschließlich Wildtiere) bzw. zur Übernahme entsprechender Kosten für Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung ist die Fundbehörde bzw. die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet."
Deine Annahme, daß die Übernahme der Behandlungskosten zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden müsse, ist so also nicht richtig.