04.06.13, 11:03
(31.05.13, 16:08)Yarrow schrieb: Mechthilds Tierarzt hat ihr das Geld rechtswidrig abgeknöpft. Offensichtlich hat er sich in dem Fall ihre Unwissenheit zunutze gemacht.
Gestern hatte ich es vergessen, heute ist die Bundesttierärztkammer in Berlin geschlossen.
Darum habe ich hier in Hamburg angerufen. Ergebnis:
Wer als Privatperson ein Wildtier (z.B. Igel) zum Tierarzt bringt, ist auch verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen. Die Gebührenordnung gilt bundesweit.
Da ist es unerheblich, ob man Eigentümer ist oder ob es sich um ein herrenloses Tier handelt.
Ob man die Kosten später von der Gemeinde erstattet bekommt, bleibt den Gemeinden überlassen.
Auch wenn ich es sehr unsympathisch finde, wenn ein TA für die Behandlung von Wildtieren ne Rechnung stellt, finde ich, man sollte niemandem leichtfertig und öffentlich vorsätzlichen Betrug vorwerfen.
es grüßt
Brigitte