16.12.11, 17:16
(16.12.11, 15:20)Brigitte schrieb: Nur weil einem ein Gedicht so gut gefällt, darf es also nicht zitiert werden, das reicht als "Zweck" nicht aus.
Dann wäre ja die Weihnachtsfeier im Altershein strafbar? Denn die alten Leutchen sagen dort Gedichte zum puren Vergnügen auf! Und wenn der Schulchor ein Lied zum Besten gibt, dessen Autor noch lebt, dann muß er auch nicht erst den Autor anschreiben...
Ich glaube, Probleme gibt es, wenn man die Quelle nicht nennt. Aber wer veröffentlicht, muß damit rechnen, zitiert zu werden... Ich bin aber kein Jurist, nur fleißiger Hörer von Ratgebersendungen.
Liebe Grüße, Mechthild