16.12.11, 20:52
(16.12.11, 17:16)Unkrautaufesserin schrieb: Dann wäre ja die Weihnachtsfeier im Altershein strafbar? Denn die alten Leutchen sagen dort Gedichte zum puren Vergnügen auf!
Du hast es erfasst: wenn da einer auftritt und unlizensiert was vorträgt, kann das strafbar sein. Wenn jemand "nur" memoriert und zufällig jemand anderes zuhört, dürften Gerichte das - hoffentlich - nicht so sehen.
Im übrigen genügt es nicht, dass ein Autor seit 70 Jahren tot ist. Das Copyright eines Verlags, der Rechte innehat, muss außerdem seit 90 Jahren erloschen sein.
Und wenn der Schulchor ein Lied zum Besten gibt, dessen Autor noch lebt, dann muß er auch nicht erst den Autor anschreiben...
Irrtum: die Rechte werden von der Gema wahrgenommen und die hat ja letztes Jahr durchgesetzt, dass sogar Kindergärten (und Krippen) für die Rechte zahlen müssen, wenn sie einen Martinsumzug veranstalten und dabei singen. Sie bekommt nun jährlich eine Pauschale.
Ich glaube, Probleme gibt es, wenn man die Quelle nicht nennt. Aber wer veröffentlicht, muß damit rechnen, zitiert zu werden... Ich bin aber kein Jurist, nur fleißiger Hörer von Ratgebersendungen.
Wenn Du ein Gedicht komplett wiedergibst, ist das kein Zitat. Wer veröffentlicht, hofft meist sogar darauf, dass er zitiert wird: und dann muss er natürlich sauber zitiert werden. Das ist kostenfrei. Guttenbergen dagegen ist unzulässig. - Habe das jahrzehntelang gelehrt und Studenten damit erschreckt und erstaunt, - aber sie haben wenigstens soviel gelernt, dass uns kein einziger Plagiatsfall bei Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten untergekommen ist: das wurde im Vorfeld bei Hausarbeiten erfolgreich und sehr penibel, zuweilen schmerzhaft abgearbeitet. Darin hat sich mein Fachbereich sehr von anderen unterschieden. Damals hat man sich hochschulweit darüber amüsiert. Später war man neidisch...
Inse[/color]
Liebe Grüße, Mechthild