22.01.12, 01:03
Irgendwie habe ich das ganze juristische Zeugs befreit hinter mir gelassen, als ich das nicht mehr unterrichten musste. Deshalb kann ich jetzt aus dem Ärmel keine Quellen nennen. Aber:
Die Urheberschaft kann man nicht vererben. Die Rechte an unveröffentlichten Werken kann man dagegen vererben.
Wenn das Geschriebene dann veröffentlicht wird, geschah das bis zur explosionsartigen Entwicklung des Internets meist in Print-Form (also gedruckt). I.d.R. war da ein Verlag involviert. Die Verleger haben sich dann vom Autor das Copyright per Vertrag übertragen lassen - und bei der letzten Gesetzesnovelle erreicht, dass es ihnen nach der letzten Publikation des Werkes noch 90 Jahre lang erhalten bleibt.
Die Verleger forderten übrigens lange Zeit nicht nur die Publikationsrechte von den Autoren, sondern auch, dass diese in Vorlage gingen, was die Kosten der 1. Auflage anlangte. Im Klartext: der Autor hatte nicht nur den Aufwand des Erstellens der Texte, er musste auch noch die Publikation bezahlen UND seine Rechte daran abgeben. Das hat u.a. vor Jahrzehnten zur Gründung des Verlags der Autoren geführt. Dieser Abzocke hat der Gesetzgeber in o.a. Novelle einen Riegel vorgeschoben: die Autoren müssen jetzt am Verkaufserlös beteiligt werden. Lohnend ist das für sie trotzdem nicht.
In Mode kamen dann in der 2. Hälfte des 20. Jhdt. zunächst Microfiches anstelle der Printausgaben (besonders im Bereich der Dissertationen) und etwas später das Einstellen im Internet, oft ohne Verleger. Bei solchen Publikationen kommt es dann darauf an, was die Rechteinhaber (i.d.R. die Autoren) bzgl. der Urheberrechte dazugeschrieben haben bzgl. Zitieren und Kopieren. Daran sollte man sich halten, denn einige sind dazu übergegangen, ein kostenpflichtiges Download einzurichten, es gibt inzwischen auch Verlagspublikationen im Internet - von neueren Werken - und natürlich die e-books.
Was nun neuerdings vor allem von führenden Bibliotheken eingescannt und ins Netz gestellt wird, sind meist ältere Werke, an denen 1. die Autoren- und Verlagsrechte erloschen sind, und die man 2. auch in großen Bibliotheken nur noch schwer, wenn überhaupt, einsehen kann. Aber auch da gilt natürlich, dass die Quellenangabe beim Zitieren korrekt zu erfolgen hat.
Inse
Die Urheberschaft kann man nicht vererben. Die Rechte an unveröffentlichten Werken kann man dagegen vererben.
Wenn das Geschriebene dann veröffentlicht wird, geschah das bis zur explosionsartigen Entwicklung des Internets meist in Print-Form (also gedruckt). I.d.R. war da ein Verlag involviert. Die Verleger haben sich dann vom Autor das Copyright per Vertrag übertragen lassen - und bei der letzten Gesetzesnovelle erreicht, dass es ihnen nach der letzten Publikation des Werkes noch 90 Jahre lang erhalten bleibt.
Die Verleger forderten übrigens lange Zeit nicht nur die Publikationsrechte von den Autoren, sondern auch, dass diese in Vorlage gingen, was die Kosten der 1. Auflage anlangte. Im Klartext: der Autor hatte nicht nur den Aufwand des Erstellens der Texte, er musste auch noch die Publikation bezahlen UND seine Rechte daran abgeben. Das hat u.a. vor Jahrzehnten zur Gründung des Verlags der Autoren geführt. Dieser Abzocke hat der Gesetzgeber in o.a. Novelle einen Riegel vorgeschoben: die Autoren müssen jetzt am Verkaufserlös beteiligt werden. Lohnend ist das für sie trotzdem nicht.
In Mode kamen dann in der 2. Hälfte des 20. Jhdt. zunächst Microfiches anstelle der Printausgaben (besonders im Bereich der Dissertationen) und etwas später das Einstellen im Internet, oft ohne Verleger. Bei solchen Publikationen kommt es dann darauf an, was die Rechteinhaber (i.d.R. die Autoren) bzgl. der Urheberrechte dazugeschrieben haben bzgl. Zitieren und Kopieren. Daran sollte man sich halten, denn einige sind dazu übergegangen, ein kostenpflichtiges Download einzurichten, es gibt inzwischen auch Verlagspublikationen im Internet - von neueren Werken - und natürlich die e-books.
Was nun neuerdings vor allem von führenden Bibliotheken eingescannt und ins Netz gestellt wird, sind meist ältere Werke, an denen 1. die Autoren- und Verlagsrechte erloschen sind, und die man 2. auch in großen Bibliotheken nur noch schwer, wenn überhaupt, einsehen kann. Aber auch da gilt natürlich, dass die Quellenangabe beim Zitieren korrekt zu erfolgen hat.
Inse