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Gedichte im Forum: Urheberrecht - Druckversion

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RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Acinos Arvensis - 18.12.11

aber nun mal was anderes...wir haben doch in unserem alten forum auch gedichte und liedertexte gehabt. guten Glaubens einfach nur mit dem namen des verfassers. falls bekannt...
wenn das nun stimmt, dass das nicht reicht und strafbar ist, wie können wir das nun wieder löschen? wir haben doch keinen zugriff mehr da drauf. können wir vom betreiber eine löschung unserer einträge erzwingen? ODER WIRD DER DAS EHER VERWENDEN UM UNS ANS BEIN ZU PISSEN?



RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Cornelssen - 18.12.11

(18.12.11, 19:47)Acinos Arvensis schrieb:  ich finde das armselig und krank. diese Geldgier und nix anderes ist das, ist zum kotzen. zum ersten mal in meinem leben bin ich froh darüber, so völlig unmusikalisch zu sein. ich komm nicht in versuchung öffentlich oder auch nur zuhause zu singen.
denn inzwischen muß ja schon jeder mit strafe rechnen, der Hänschen klein vor sich hinträllert.
wann werden wohl die Atemzüge limitiert werden?

Teilweise kann ich Dir da nur zustimmen: Juristen haben das ins Extrem getrieben - und Extremismus ist immer etwas Krankhaftes, verfehlt auch fast immer sein Ziel.

Dass KiTas und Kindergärten jetzt pro Jahr - ich glaube 48,--€ - Gebühren an die GEMA abdrücken müssen für "St. Martin" und "Morgen kommt der Weihnachtsmann" ist m. E. beknackt. Andererseits kann ich aber verstehen, dass zeitgenössische Musiker und Dichter lieber von Lizenzgebühren als von Hartz IV bzw. in der privaten Insolvenz leben möchten: für die meisten kommt da ja eh nicht viel Geld zusammen.

Insgesamt halte ich diese Vorgehensweise (ist übern Atlantik zu uns rübergeschwappt und calvinistischen Ursprungs - Bumerangeffekt) für kontraproduktiv, fördert sie doch intensiv das Bemühen, bei Schul- und Jugendmusik sowie Lesungen alles zu vermeiden, was neueren Datums ist oder geschützt sein könnte: so werden zeitgenössische Künstler wohl nie bekannt und die Gesellschaft verarmt kulturell: wie in der Medizin sind das unerwünschte "Nebenwirkungen", die oft genug zur Hauptwirkung mutieren, will sagen: diejenigen, die das betreiben, schießen sich ins eigene Bein :clapping: :hot1: .

Inse



RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Unkrautaufesserin - 19.12.11

(18.12.11, 19:52)Acinos Arvensis schrieb:  wenn das nun stimmt, dass das nicht reicht und strafbar ist, wie können wir das nun wieder löschen? wir haben doch keinen zugriff mehr da drauf.

Da brauchste keine Angst haben, liebe Annie! Es haftet der Forenbetreiber, und das ist im alten Forum LANDLIVE!!!!:laugh::lol::clap:

Nur hier ists der liebe Balder, der im Zweifelsfall Probleme bekommt. Und die wollen wir tunlichst vermeiden...

Liebe Grüße, Mechthild




RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Nachteule - 21.01.12

(19.12.11, 01:34)Unkrautaufesserin schrieb:  
(18.12.11, 19:52)Acinos Arvensis schrieb:  wenn das nun stimmt, dass das nicht reicht und strafbar ist, wie können wir das nun wieder löschen? wir haben doch keinen zugriff mehr da drauf.

Da brauchste keine Angst haben, liebe Annie! Es haftet der Forenbetreiber, und das ist im alten Forum LANDLIVE!!!!:laugh::lol::clap:

Nur hier ists der liebe Balder, der im Zweifelsfall Probleme bekommt. Und die wollen wir tunlichst vermeiden...

Liebe Grüße, Mechthild

das stimmt nicht! der forenbetreiber haftet eben nicht alleine oder überhaupt nur, wenn man ihm nachweisen kann, dass er oder seine moderatoren kenntnis von der urheberrechtsverletzung hatten und nichts unternommen haben wie zb löschen, thread in einen geschützten bereich verschieben etc.
es haftet immer der, der die urheberrechtsverletzung begangen hat, auch in foren. der forenbetreiber muss dann die daten herausgeben und so anonym ist man halt nicht.
ich moderiere in einem recht großen forum und da gab es schon öfter abmahnungen wegen rufschädigung und das betraf immer nur die user selber und nie den forenbetreiber oder die moderatoren. allerdings steckt man wie schon erwähnt, rechtlich mit drin, wenn man in einem solchen thread was geschrieben hat, denn dann gehen die gerichte davon aus, dass man es gesehen hat und dann muss man handeln.
also, es ist ein irrglaube, dass nur der forenbetreiber dran ist. der user haftet grundsätzlich dafür, was er schreibt.

man kann übrigens auch die urheberrechte (ver)erben, also gilt da nicht unbedingt 70 jahre nach dem tod ist das werk frei verwendbar.
hier ist es kurz, aber gut erklärt:

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-faq.html




RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 21.01.12

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RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Nachteule - 21.01.12

brigitte, wenn das urheberrecht vererbt wird, dann mit ALLEN rechten die der urheber hatte. wobei die erben dann auch mal 70 jahre überdauern müssen, die der schutz sowieso gilt. wink
vereinfacht, der erbe wird dann nach 70 jahren quasi zum urheber vorm gesetz(man vererbt auch urheberpersönlichkeitsrechte), wenn er so lange lebt oder es nicht weiter vererbt, was aber wieder so eine schwammige sache ist, mit der sich dann notare befassen müssen..
bei ganz wertvollen werken gibt es das auch schon. sonst lohnt es kaum.
ich habe alleine durch die fotografie viel mit dem urheberrecht zu tun. das ist ziemlich schwammig stellenweise, aber das dürfte eindeutig sein.

man erbt ja die werke verstorbener automatisch, aber die urheberrechte muss man galube explizit durch testament vererben, sonst gilt das eben nicht komplett und man hat nur die nutzungsrechte, aber keine urheberrechte. so wurde es mir mal erklärt.

wie gesagt ziemlich kompliziert und recht kostspielig, da es ja immer mehr abmahnwütige anwälte gibt sad



RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 21.01.12

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RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - CarpeDiem - 21.01.12

Ich gestehe, dass das ein Teil ist, in dem ich mich (leider) viel zu wenig auskenne...Und das als Mod:blush::blush:
War aber auch eines der Argumente, warum ich eigentlich kein Mod sein wollte,,. Balder hat mich überredet..

Ich finde es auch sehr unschön Beiträge zu löschen, von daher würde ich einfach noch einmal jedem vorschlagen, seine Beiträge zu überdenken und lieber einmal mehr vorsichtig zu sein.
Besser verlinken als abschreiben, damit ist man auf jeden Fall sicherer.



RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Brigitte - 21.01.12

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RE: Gedichte im Forum: Urheberrecht - Cornelssen - 22.01.12

Irgendwie habe ich das ganze juristische Zeugs befreit hinter mir gelassen, als ich das nicht mehr unterrichten musste. Deshalb kann ich jetzt aus dem Ärmel keine Quellen nennen. Aber:

Die Urheberschaft kann man nicht vererben. Die Rechte an unveröffentlichten Werken kann man dagegen vererben.

Wenn das Geschriebene dann veröffentlicht wird, geschah das bis zur explosionsartigen Entwicklung des Internets meist in Print-Form (also gedruckt). I.d.R. war da ein Verlag involviert. Die Verleger haben sich dann vom Autor das Copyright per Vertrag übertragen lassen - und bei der letzten Gesetzesnovelle erreicht, dass es ihnen nach der letzten Publikation des Werkes noch 90 Jahre lang erhalten bleibt.

Die Verleger forderten übrigens lange Zeit nicht nur die Publikationsrechte von den Autoren, sondern auch, dass diese in Vorlage gingen, was die Kosten der 1. Auflage anlangte. Im Klartext: der Autor hatte nicht nur den Aufwand des Erstellens der Texte, er musste auch noch die Publikation bezahlen UND seine Rechte daran abgeben. Das hat u.a. vor Jahrzehnten zur Gründung des Verlags der Autoren geführt. Dieser Abzocke hat der Gesetzgeber in o.a. Novelle einen Riegel vorgeschoben: die Autoren müssen jetzt am Verkaufserlös beteiligt werden. Lohnend ist das für sie trotzdem nicht.

In Mode kamen dann in der 2. Hälfte des 20. Jhdt. zunächst Microfiches anstelle der Printausgaben (besonders im Bereich der Dissertationen) und etwas später das Einstellen im Internet, oft ohne Verleger. Bei solchen Publikationen kommt es dann darauf an, was die Rechteinhaber (i.d.R. die Autoren) bzgl. der Urheberrechte dazugeschrieben haben bzgl. Zitieren und Kopieren. Daran sollte man sich halten, denn einige sind dazu übergegangen, ein kostenpflichtiges Download einzurichten, es gibt inzwischen auch Verlagspublikationen im Internet - von neueren Werken - und natürlich die e-books.

Was nun neuerdings vor allem von führenden Bibliotheken eingescannt und ins Netz gestellt wird, sind meist ältere Werke, an denen 1. die Autoren- und Verlagsrechte erloschen sind, und die man 2. auch in großen Bibliotheken nur noch schwer, wenn überhaupt, einsehen kann. Aber auch da gilt natürlich, dass die Quellenangabe beim Zitieren korrekt zu erfolgen hat.

Inse