01.10.14, 20:19
(01.10.14, 17:26)Gudrun schrieb:ich schon! Da gibt es den Begriff der Fährlässigkeit welcher in diesem Kontext in einer fahrlässigen Körperverletzung enden kann. Und wenn man (ausgebildeter) Experte ist, dann fällt diese Fahrlässigkeit sogar weg und geht in den Vorsatz über!Zitat:Und bedenke, es lesen auch viele andere im Forum mit
dieses Argument kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ein jedes von uns kann im Netz lesen, was es will.
Was eins damit macht -
Und das ist dann nicht mehr lustig, sondern, ich bin kein ausgewiesener Rechtsexperte, aber soviel ich weiß, eine Straftat.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.14, 20:23 von eagle1.)