09.03.16, 19:19
Vanda, ich muß hier nur sächsisches Nachbarschaftsrecht einhalten. Das besagt, Gehölze bis 2m Höhe haben 50 cm Abstand zum Zaun und Gehölze über 2m haben 2m Abstand zum Zaun einzuhalten. Und den Zaun darf ich genau auf die Grundstücksgrenze setzen, hab auf der Gemeinde gefragt. Ist völlig egal, ob nebenan Acker oder Straße ist.
Ich baue also einen Zaun (Knotengeflecht) auf die Grenze, dann pflanze ich in 3m Abstand eine Reihe Nordmanntannen, immer schön mit 3m Abstand in der Reihe. Und dann auf Lücke die zweite Reihe in 1,5m Entfernung.
Dann bleibt das Wildschwein und hoffentlich auch der Fuchs draußen, ich sehe, wie weit die Kolchose spritzt, und ich muß irgendwann keinen Weihnachtsbaum mehr kaufen, sondern kann ernten gehen...
Liebe Grüße, Mechthild
Ich baue also einen Zaun (Knotengeflecht) auf die Grenze, dann pflanze ich in 3m Abstand eine Reihe Nordmanntannen, immer schön mit 3m Abstand in der Reihe. Und dann auf Lücke die zweite Reihe in 1,5m Entfernung.
Dann bleibt das Wildschwein und hoffentlich auch der Fuchs draußen, ich sehe, wie weit die Kolchose spritzt, und ich muß irgendwann keinen Weihnachtsbaum mehr kaufen, sondern kann ernten gehen...
Liebe Grüße, Mechthild