21.03.17, 20:33
- Nein: ein Sichtschutzzaun unmittelbar am Wohnhaus gilt hier - nicht ganz abwegig - als unfreundlicher Akt gegenüber dem Nachbarn: sowas tut man nicht.Ich musste schon den inzwischen mächtigen Laurocerasus seinerzeit medizinisch begründen, den ich als Sichtschutz am Ende des Hofs gesetzt habe. Als die Madame dann im Garten meine Erdbeeren durch den Maschendrahtzaun hindurch mit der Plärre vom heiligen Berg gekillt hat, gerade als die Früchte reif wurden, habe ich mit zwei ehemaligen Studenten postwendend einen 1,80m hohen Sichtschutzzaun entlang von fast 40m Zaun gesetzt: kommentarlos. Sie hat sofort verstanden und sich jenseits des Zauns bei einer Besucherin heftig beschwert. Machen konnte sie natürlich nichts, - außer dankbar sein, dass ich sie nicht vor Gericht gezerrt habe.
Aber wenn ich jetzt vorne am Haus einen Sichtschutzzaun errichte, dann ist das eine Provokation. Das will ich nicht. Hinzu kommt, dass ich die Katzen gerne im Blick habe, wenn sie sich in den nachbarlichen Hof verirren
. Ein vergifteter Kater reicht - und mit dem Wasserschlauch hat sie die Katzen ja anfangs auch mal verfolgt (hat ihr eine Woche lang nasse Füße, eine hohe Wasserrechnung und mir viel Vergnügen eingebracht, weil ich die Katzen immer erst ins Haus geholt und dann gerufen habe. Auf den Ruf hin rannte sie raus und munitionierte sich mit laufendem Wasser - nur dass die Katzen nicht kamen
...) Grund für ihren Hass: sie wollte nach dem Tod des Vorbesitzers das heruntergekommene Haus von den Erben geschenkt haben und mir heimzahlen, dass ich es gekauft habe. Das habe ich erst im Lauf des ersten Jahres nach dem Kauf herausbekommen: Brandenburger Bilderbogen - oder so...Inse
