22.10.18, 21:01
Inse, es wäre dann vielleicht doch netter, wenn dir die Hortensien auch mal Blüten zeigen würden Wie gesagt geht es nicht darum, dass sie auch tiefe Temperaturen aushalten können. Entscheidend ist, wenn es denn die typischen Bauernhortensien sind, dass die bereits angelegten Knospen nicht erfrieren. Das scheitert nicht an ein paar Tagen Frost. Vor allem späte Fröste hingegen sind da häufig unangenehm. Vielleicht sind die Schilder ja noch lesbar!
Nö, Mechthild, das ist zum Glück nicht so. Geregelt ist das im BGB. Auch der "Erdkörper" unterhalb der Bodenoberfläche gehört dem Grundstückseigentümer. Der Abbau von "Bodenschätzen" ist wieder eine andere Sache, das muss man eventuell dulden und da greift möglicherweise das Bergrecht. Aber dem Staat gehören sie damit trotzdem nicht. Und für einen Keller würde ich eine Baugenehmigung empfehlen
Der Bau eines Brunnes unterliegt landesrechtlichen Vorschriften. Meistens gibt es nur eine Anzeigepflicht . Die sollte man allerdings auch beachten. Wenn man das Grundwasser als Trinkwasser nutzen möchte, kann es etwas komplizierter werden.
Zitat:So viel ich weiß, gehört alles, was unterhalb 50 cm liegt, dem Staat.
Nö, Mechthild, das ist zum Glück nicht so. Geregelt ist das im BGB. Auch der "Erdkörper" unterhalb der Bodenoberfläche gehört dem Grundstückseigentümer. Der Abbau von "Bodenschätzen" ist wieder eine andere Sache, das muss man eventuell dulden und da greift möglicherweise das Bergrecht. Aber dem Staat gehören sie damit trotzdem nicht. Und für einen Keller würde ich eine Baugenehmigung empfehlen
Der Bau eines Brunnes unterliegt landesrechtlichen Vorschriften. Meistens gibt es nur eine Anzeigepflicht . Die sollte man allerdings auch beachten. Wenn man das Grundwasser als Trinkwasser nutzen möchte, kann es etwas komplizierter werden.