06.12.12, 09:48
Liebe Inse,
DAS ist nun gar kein Problem: Rede mal mit Deinem Hausversicherer. Bei uns ist eine Klausel drin, daß die Versicherung haftet, wenn Du wegen höherer Gewalt, kurzfristiger Krankheit (3 Tage) oder Fahrlässigkeit (verschlafen) nicht geräumt hast. Außerdem haftet die Versicherung, wenn Du einer geeigneten Person (Sohn, Nachbarin, Räumdienst...) das Räumen übertragen hast, und der oder die aus oben genannten Gründen eben nicht geräumt hat.
Die Versicherung haftet auch, wenn jemand auf Blitzeis ausrutscht, oder auf nassem Laub, oder vor Deinem Haus hinterlassenem Hundedreck...
Kostete uns letztes Jahr 23,80 extra... das ist die Freiheit wert!
Liebe Grüße, Mechthild
DAS ist nun gar kein Problem: Rede mal mit Deinem Hausversicherer. Bei uns ist eine Klausel drin, daß die Versicherung haftet, wenn Du wegen höherer Gewalt, kurzfristiger Krankheit (3 Tage) oder Fahrlässigkeit (verschlafen) nicht geräumt hast. Außerdem haftet die Versicherung, wenn Du einer geeigneten Person (Sohn, Nachbarin, Räumdienst...) das Räumen übertragen hast, und der oder die aus oben genannten Gründen eben nicht geräumt hat.
Die Versicherung haftet auch, wenn jemand auf Blitzeis ausrutscht, oder auf nassem Laub, oder vor Deinem Haus hinterlassenem Hundedreck...
Kostete uns letztes Jahr 23,80 extra... das ist die Freiheit wert!
Liebe Grüße, Mechthild
