30.09.19, 22:41
(30.09.19, 20:36)Brigitte schrieb: Wenn der Straßenverkehr gefährdet ist, würde ich die Polizei anrufen. Die sind dann zuständig.
Solange das Teil NOCH nicht auf der Straße liegt, erklären die, das Ordnungsamt sei zuständig. Wenn es weiter geflogen ist, bevor die kommen, bekommt man Ärger, weil sie ohne erkennbaren Anlass gerufen worden sind, - es sei denn, mehrere Leute hätte sich unabhängig voneinander bei den Behörden gemeldet und das sei auch protokolliert worden.
Als ich mal wegen so einer vergeblichen Meldung bei der Polizei am Sonntag nach zwei Anrufen am Tag drauf das Ordnungsamt informiert habe (sonntags geschlossen), wollten die die Polizeiprotokolle. Sagt der Beamte: "Da ist nur ein Anruf protokolliert. Der Kollege war wohl beim ersten Anruf genervt, dass Sie überhaupt angerufen haben. Vermerkt ist nur der zweite Anruf - wegen Ruhestörung." Anlass war, dass der Grieche am Sonntag im Freien mit einem Kompressor und einer Spritzpistole einen gebrauchten Lkw frisch lackiert hat - und der Westwind das in meinen Hof geweht hat. Man bekam kaum Luft - von dem Krach ganz abgesehen.
Dass da an der Straße was passieren kann, haben wir beim früheren Pächter erlebt: da hat es bei einem Gewitter ein mehrere Meter langes Stück Teppich von vor dem Eingang hochgehoben und direkt an die Straße geweht: ich war gerade aus dem Auto gestiegen und die Pächterin wollte einen Gast an der Tür verabschieden. Zu Dritt sind wir hingerannt und konnten den Teppich so greifen, dass er zwar an einem Ende hochflog, aber nicht wegfliegen konnte. Sie hat daraufhin diese Teppiche weggenommen und entsorgt: es war ihr zu gefährlich. - Das war einmal...
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