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Tiere in eurem Garten
Brigitte
Unregistriert
 
#281
31.05.13, 13:49
Hier, bei vetmed, ist ein Artikel über Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Fund- und herrenlosen Tieren .

In der Zusammenfassung heißt es u.a. "Probleme bereitet immer wieder die Frage nach der Übernahme der Kosten bei der Behandlung aufgefundener verletzter Tiere. Zur Klärung dieser Fragen erscheinen detaillierte Absprachen zwischen Tierärzten, Tierschutzvereinen und Behörden eines Gebietes notwendig."

Die Frage ist dabei, wer die Rechnung zu zahlen hat (der Finder oder die Gemeinde) und nicht, ob der Tierarzt seine Arbeit und Medis in Rechnung stellen darf.

Die Bundestierärztekammer hat leider heute keine Sprechstunde mehr. Wenn ich dran denke, rufe ich da am Montag nochmal an.

es grüßt
Brigitte

Yarrow
Unregistriert
 
#282
31.05.13, 14:41
"Das Eigentum an einem herrenlosen Tier kann nicht erworben werden, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist...
Einschränkungen bestehen für wildlebende Tiere durch das Jagd- und Naturschutzrecht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten sowie sie in Besitz zu nehmen."


Genau das meinte ich. Das trifft auf die Igel zu: man kann nicht ihr Eigentümer werden, daher sind und bleiben sie der Definition gemäß "herrenlos".
Wer in dem Fall die Behandlungskosten übernimmt, muss wohl zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden. Jedenfalls ist es nicht der Finder.
Brigitte
Unregistriert
 
#283
31.05.13, 15:09
Kranke oder verletzte Wildtiere dürfen abweichend von dem von dir zitierten Gesetz durchaus aufgenommen und behandelt werden. Sobald sie gesund sind, sind sie unverzüglich wieder freizulassen.

Im verlinkten Text heißt es auch:
"Zur Aufnahme und Unterbringung herrenloser Tiere (einschließlich Wildtiere) bzw. zur Übernahme entsprechender Kosten für Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung ist die Fundbehörde bzw. die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet."

Deine Annahme, daß die Übernahme der Behandlungskosten zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden müsse, ist so also nicht richtig.

Sitta
aus Miriquidi
*****
Beiträge: 1.673
Themen: 38
Registriert seit: 10 2011
#284
31.05.13, 15:19
ohne wirklich Ahnung zu haben möchte ich anmerken das mein damaliger Tierarzt meine Frage nach der Rechnung für die Igelbehandlung mit der Antwort bedacht hat : das zahlt der Tierschutz - wen oder was er damit genau meinte weiß ich allerdings nicht

Liebe Grüße Sitta

Blumen brauchen Regen und Bienen die sie mögen zwei Augen die sich dran erfreu’n und jede Menge Sonnenschein ... und Kinder brauchen Träume Kinder brauchen Träume Rolf Zuckowski
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Yarrow
Unregistriert
 
#285
31.05.13, 16:08
(31.05.13, 15:09)Brigitte schrieb:  Deine Annahme, daß die Übernahme der Behandlungskosten zwischen dem Tierarzt und den Behörden geklärt werden müsse, ist so also nicht richtig.

Na ja, ich nehme an, das ist jeweils vor Ort bereits geklärt. In jedem Fall wird der Finder, auch wenn er einen Igel aufnimmt, monatelang beherbergt und pflegt, NICHT zum Eigentümer, und Mechthilds Tierarzt hat ihr das Geld rechtswidrig abgeknöpft. Offensichtlich hat er sich in dem Fall ihre Unwissenheit zunutze gemacht.
Dass er sich die Behandlung auch noch von der eigentlich zuständigen Stelle hat bezahlen lassen, will ich ihm mal nicht unterstellen. Aber möglich ist alles... :dodgy:
Brigitte
Unregistriert
 
#286
31.05.13, 16:42
Igelschutzvereine und -Auffangstationen müssen die TA-Kosten auch aus eigener Tasche zahlen. Ich kann mir nicht denken, daß das bei Privatpersonen anders ist.

Heinerle
Unregistriert
 
#287
31.05.13, 21:30
Ich habe gestern Abend beim Gartenrundgang Kotspuren und Gewölle entdeckt. Die Kids und ich haben es heute genauer untersucht und es scheint, dass ein Turmfalke wohl einen Schlafplatz unter einem Dachvorsprung über dem Garten gewählt hat.
Wir haben viele lange Käferbeine, glänzende Chitinpanzer und winzigkleine Kieferknochen (von einer Maus??) gefunden.
Werde morgen mal unseren Vogelkundler im Ort ansprechen, ob wir richtig liegen.
Bigi
Chaos und Wahnsinn
*****
Beiträge: 3.336
Themen: 86
Registriert seit: 09 2011
#288
01.06.13, 17:01
Zur Bezahlfrage von Wildtieren etc... kann ich jetzt auch nichts sagen, aber als wir vor Jahren eine schwerst verletzte Mieze auf der Strasse fanden und in die Tierklinik brachten, wo man ihr nach Röntgen und Ultraschall leider auch nur noch den Gang in die ewigen Jagdgründe erleichtern konnte, kam es zur Rechnungsfrage.

Bei der Stadt Augsburg ist das so geregelt:
Wenn ich ein verletztes Tier finde und zum Tierarzt bringe muss ich für die Kosten komplett aufkommen.
Wenn ich ein verletztes Tier finde und dann erst mal die Polizei rufe, warte bis die kommen (wenn sie wegen einer halbtoten Katzte überhaupt kommen sollten...) und DIESE dann zum Tierarzt bringt, zahlt die Stadt.
AHA. Ich denke das gilt für allle Fundtiere - Igel, Reh, Katze Taube etc.... Hmmm. Die Tierklinik war dann damals so kulant und hat nichts verlangt smile trotz Nachteinsatz und Röntgen, Ultraschall etc. und EInschläfern.

Dem Unglücklichen ist jede Blume ein Unkraut.
Dem Glücklichen jedes Unkraut eine Blume.

Zitat GG: Trau keinem, der mit Pflanzen spricht. :whistling:
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Montebello
rosiger Laie
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Themen: 23
Registriert seit: 07 2012
#289
01.06.13, 17:23
Also, als ich die ausgesetzten Welpen hatte, hätte unser Ortsbürgermeister dafür gesorgt, dass die Gemeinde die TA-Kosten übernimmt.
Sollte das von Gemeinde zu Gemeinde variieren?

Tschüssi, Monti

Meine Rosen
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Cornelssen
Unregistriert
 
#290
02.06.13, 13:12
Scheint so. Die meisten TÄ halten sich hier an den, der ihnen die Tiere bringt. Manche helfen bei der Vermittlung in kompetente Pflegestellen, aber die Behandlungs- und Transportkosten bis dahin hat der Finder am Hals, denn der ist der Besitzer. Und da greift wieder die juristische Spitzfindigkeit: Eigentum kann man an einem Wildtier nicht erwerben, aber man kann - freiwillig oder unfreiwillig - in seinen Besitz gelangen und hat damit die Verantwortung = Haftung an der Backe. Das gilt auch, wenn sich ein Waschbär in einem Stallgebäude häuslich einrichtet und von da mit Steinen auf die Nachbarn schmeißt - abgesehen davon, dass es - s.o. - verboten ist. Man ist also, analysiert man den Gesetzestext genauer, verpflichtet, Wildtiere nicht in Besitz zu nehmen, d.h. im Klartext: ihnen nicht zu helfen und ein Einnisten eher zu verhindern als zu dulden...

Inse, die jetzt ein wenig ein Icon vermisst, das anderen einen Vogel zeigt...
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