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l´âge bleu Rosenpark
Moonfall
Weiser Krauterer
*****
Beiträge: 10.172
Themen: 83
Registriert seit: 02 2013
#621
20.03.14, 12:22
Ich habe mal in einer Gartenzeitschrift in einem Artikel einen umgebauten, alten Bauwagen gesehen. Nachdem so ein Bauwagen nicht fix wo steht, sollte das ein Umweg der Bebauungsverordnung sein.
Der Wagen hatte hübsche Fenster, Vorhänge, wurde nett lackiert und diente dann der Gartenbesitzerin als Café für Besucher. Sah echt toll aus, vielleicht findet man sowas bei Auktionen von Konkursware, in ebäh oder so?

Wenn man's googelt, gibts schon viele Bilder dazu.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.14, 12:27 von Moonfall.)

Klimazone 7b, im Osten Österreichs
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Raphaela
Unregistriert
 
#622
20.03.14, 21:15
Ja, einen Bauwagen hätt ich irgendwann gerne nochmal, träum...

Das mit dem einbetonierten Pfosten zum Sachen dran Anketten ist auch eine gute Idee1 :-)
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marcir
Unregistriert
 
#623
20.03.14, 23:29
Schon grausam all diese Geschichten, da stehen einem die Haare zu Berg!
Nimm die Schubkarre nach Hause und schieb sie am Beste unters Kopfkissen!
Wie kann man nur leben mit geklauten Sachen!
Daumen drück, dass sich viele Leute mit Pinsel und so aufmachen.
Bis zu dir ist leider der Weg zu weit.
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Cornelssen
Unregistriert
 
#624
20.03.14, 23:50
2 Kubikmeter ohne Genehmigung? Im Klartext heißt das, dass jedes Gewächshaus eine Baugenehmigung benötigt - oder ist die in der Zulassung (vor Produktion und Verkauf) inklusive?

Dann wäre - wenn die Knete zusammen ist - ein (zweckentfremdetes) GH eine Lösung, - abgesehen davon, dass Du ernsthaft nach einem Bauwagen, der Dir dann auch gehört und nicht wieder weggenommen werden kann, fahnden solltest. Alternativ könntest Du nach einem ausgedienten LKW oder Bus suchen.

Was aber auch geht: Vier Pfosten (oder mehr - je nach Größe) + 1 Dach (schneefest) und darunter, schön eine neben der anderen, Kisten: 2m x 1m x 1m - je nach Bedarf flach gelegt oder aufrecht gestellt, mit Deckel oder Tür - je nach Verwendungszweck. Die Oberseite der flachen Kisten wäre dann auch gleich eine Arbeits- und Ablagefläche. "Einzäunen" mit stachligen (Kletter-)Rosen und in einem sehr stabilen Rosenbogen 1 abschließbares hohes Törchen. :tongue1: :whistling: Clown Eine derartige Protestlösung hatte ich sofort vor Augen - und ein Grinsen im Gesicht...

Inse
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Raphaela
Unregistriert
 
#625
21.03.14, 00:30
Danke, Marcir! :-) Ich hoffe auch, daß sich "der besondere Anlass" inoffiziell noch etwas rumspricht...

Nein, ein Gewächshaus würde nicht genehmigt (hab schon mal vorsichtig nachgefragt)...Und als "umbauter Raum" zählt alles, was unter einem Dach und zwischen vier (Außen-) Pfosten ist, ganz egal, ob´s Wände gibt oder nicht...Schon schwierig, die Baugenehmigungssituation hier bei uns :-/

Morgen muß ich noch schnell die riiiiesigen Geschenkpaket-Rosen versorgen, die heute gekommen sind Rose Sun - Und dann gibt´s zweieinhalb Tage Urlaub.
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Cornelssen
Unregistriert
 
#626
21.03.14, 00:39
(21.03.14, 00:30)Raphaela schrieb:  Nein, ein Gewächshaus würde nicht genehmigt (hab schon mal vorsichtig nachgefragt)...Und als "umbauter Raum" zählt alles, was unter einem Dach und zwischen vier (Außen-) Pfosten ist, ganz egal, ob´s Wände gibt oder nicht...Schon schwierig, die Baugenehmigungssituation hier bei uns :-/

Dann wären ja auch diese Billig-Pavillons, die überall zu kaufen sind, bei Euch baugenehmigungspflichtig? Sorry, aber irgendwer scheint da was :head: auszulegen... Da wäre ja nicht mal so ein mit Plastik überzogenes Tomatenhaus für 40,--€ ohne Baugenehmigung zulässig: Schwachsinn! Steckt da Euer Bürgermeister dahinter?

Inse


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Cornelssen
Unregistriert
 
#627
21.03.14, 01:02
Also: ich habe jetzt doch mal recherchiert. Entweder ist Dein Informationsstand veraltet, oder jemand hat Dir einen Bären aufgebunden. Lies doch bitte mal nach:
§ 69 LBO
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LBO
Referenz: 2130-9
Abschnitt: Fünfter Teil – Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren

§ 69, Abs. 1, 10, 22, 23, 31c.

Quelle: Landesbaurecht S-H, § 69

Inse

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Raphaela
Unregistriert
 
#628
21.03.14, 08:25
Aaaah, kuhl, danke! :-)
Meine Infos stammen noch aus der Rosenpark-Anfangsphase (also von vor 2009), da scheint sich ja einiges geändert zu haben, seeeeehr gut! :-)

Die Frage ist dann nur, was passiert, wenn ich demnächst (wegen absehbarer Einschätzung des Projekts durch das FA als reine "Liebhaberei") die derzeitige Einstufung als "gartenbauliches/gärtnerisches Unternehmen" verliere: Ob dann z. B. die Ausnahmeregelungen für "Erwerbsgartenbau" bestehen bleiben oder eher nicht...Da muß ich dann mal mit meinem Schwager/Steuerberater drüber reden. - Hat aber genug Zeit: Noch gibt´s weder einen Etat, noch eine Planung für ein Gewächshaus oder eine andere bauliche Anlage.
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Brigitte
Unregistriert
 
#629
21.03.14, 13:05
..........
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sonnenschein
Erfahrener Krauterer
****
Beiträge: 513
Themen: 2
Registriert seit: 02 2013
#630
22.03.14, 10:37
Wenn Dir der Gewerbestatus bzw. der Produktionsstatus abhanden kommen wird, solltest du möglichst jetzt noch versuchen, Sachen zu machen, die du dann nicht mehr darfst. Wenn Du dann Glück hast, haben die dann Bestandsschutz und dürfen bleiben.
Der Punkt ist ja immer der "Außenbereich", Grundstück im Baugebiet wäre erheblich einfacher.
Ich dürfte den ganzen Rosenpark ohne Genehmigung mit einem 1,4 Hektar großen Gewächshaus überbauen.

Ich darf aber kein wasserdurchlässiges Gewebe auslegen, um meine Verkaufscontainer als/in der Gärtnerei draufzustellen. Wohl aber, um die Containerrosen drauf zu produzieren.

So gibt es denn keine Gärtnerei (die hier zu Hause im Mischgebiet ist und keine Probleme macht) mehr, sondern nur noch ein Feldverkauf.

Was will ich damit sagen? Überleg jetzt gut, was dann an Rechten für dich wegfällt und erledige das zuerst. Lieber ein wenig Kraut stehenlassen als eine solche Gelegenheit vergeben!

Es wird immer wieder Frühling - und hier ist meine Rosen-Bestandsliste im Rosenpark Reinhausen.
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