28.11.20, 18:58
Die Grenzbebauung in Deutschland ist ein zweischneidiges Schwert.
Inse, mein Onkel wohnt in Brandenburg. Die haben mal keine 3 m Abstand zum Zaun des Nachbarn, und der Nachbar mit seinem GH auch nicht zu meinem Onkel!
Selbst wir in NRW haben die 3-m-Abstandsregelung bei einem GH nicht auf dem Schirm, bei einem Wohnhaus oder Anbau dagegen schon.
Unsere Sauna (das ausgebaute Gartenhaus) im alten Haus liegt direkt auf der Grenze, das Gartenhaus des anderen Nachbarn liegt ebenso auf der (anderen Seite) Grenze.
Ein Bekannter von uns hat sich eine Gartenhütte auf seinem wirklich kleinen Grundstück direkt auf die Grenze gebaut, die Dachrinne dieser Hütte ragte 10 cm ins Nachbargrundstück. Das hat dem Nachbarn nicht gefallen. Die sind vor Gericht gelandet - und das Gartenhäuschen musste rückgebaut werden! Allerdings hat unser Bekannter die Hütte lediglich um diese paar Zentimeter auf sein Grundstück verschoben.
Inse, mein Onkel wohnt in Brandenburg. Die haben mal keine 3 m Abstand zum Zaun des Nachbarn, und der Nachbar mit seinem GH auch nicht zu meinem Onkel!

Selbst wir in NRW haben die 3-m-Abstandsregelung bei einem GH nicht auf dem Schirm, bei einem Wohnhaus oder Anbau dagegen schon.
Unsere Sauna (das ausgebaute Gartenhaus) im alten Haus liegt direkt auf der Grenze, das Gartenhaus des anderen Nachbarn liegt ebenso auf der (anderen Seite) Grenze.
Ein Bekannter von uns hat sich eine Gartenhütte auf seinem wirklich kleinen Grundstück direkt auf die Grenze gebaut, die Dachrinne dieser Hütte ragte 10 cm ins Nachbargrundstück. Das hat dem Nachbarn nicht gefallen. Die sind vor Gericht gelandet - und das Gartenhäuschen musste rückgebaut werden! Allerdings hat unser Bekannter die Hütte lediglich um diese paar Zentimeter auf sein Grundstück verschoben.
Liebe Grüße
M.