25.02.21, 15:07
(25.02.21, 12:41)Catana schrieb: Kameras dürfen nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sein, alles andere ist verboten. Wer da jetzt genau zuständig ist, weiß ich allerdings nicht. Frage ist immer nur, will man seine Nachbarn anzeigen. :
Bei den Hunden würde ich schon was unternehmen. Vielleicht mal die Nachbarn ansprechen, ob sie keine Angst haben, dass ihren Tieren etwas passiert oder sie einen Unfall verursachen. Bisschen hintenrum diplomatisch.
Moin bin mal kurz da
Kameras dürfen wirklich nur eigenees Grundstück aufnehemen es sei den es geschieht nach Rücksprache mit den Nachbarn!!!
anders ist es eventuell bei denen am Hauseingang wo ja manchmal die Strasse und der Gehweg drauf sind meine Ich
Ansonsten ist das wie beschrieben das Ordnungs amt bzw Polizei für zuständig wer will kann auch über Rechtsanwald eine Unterlassungsklage?
machen unter Anspruch auf privatsfähre auch sogar manchmal Storking.
Idealer weise bei OA und der Örtlichen Polizei anfragen

lg greeheart
Es lebe der Mut zu Leben und auch mal für Freunde alles zugeben, denn es ist alles ist wie ein langer Fluss auf dem eine Fahrt mit Freunden , nie wirklich Enden muss