25.02.21, 16:05
(25.02.21, 15:07)greenheart schrieb:(25.02.21, 12:41)Catana schrieb: Kameras dürfen nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sein, alles andere ist verboten. Wer da jetzt genau zuständig ist, weiß ich allerdings nicht. Frage ist immer nur, will man seine Nachbarn anzeigen. :
Bei den Hunden würde ich schon was unternehmen. Vielleicht mal die Nachbarn ansprechen, ob sie keine Angst haben, dass ihren Tieren etwas passiert oder sie einen Unfall verursachen. Bisschen hintenrum diplomatisch.
Moin bin mal kurz da
Kameras dürfen wirklich nur eigenees Grundstück aufnehemen es sei den es geschieht nach Rücksprache mit den Nachbarn!!!
anders ist es eventuell bei denen am Hauseingang wo ja manchmal die Strasse und der Gehweg drauf sind meine Ich
Ansonsten ist das wie beschrieben das Ordnungs amt bzw Polizei für zuständig wer will kann auch über Rechtsanwald eine Unterlassungsklage?
machen unter Anspruch auf privatsfähre auch sogar manchmal Storking.
Idealer weise bei OA und der Örtlichen Polizei anfragen![]()
lg greeheart
Ich möchte auf jeden Fall meine friedliche Nachbarschaft bewahren!


Vielleicht schicke ich auch unsern Sohn vor, der interessiert sich ja auch für die Kameras, dann kann man ja eher ein Gespräch führen und vieles einfließen lassen. Der hat jetzt unserm alten Bauern mal klipp und klar gesagt, dass er hier anzuleinen hat, immerhin leben zwei Hunde im Haus. Der Schäferhund, den er alle Jubeljahre mal ausführt, ist eine ganz linke Socke. Die Leute haben alle Angst, mit kleinen Hunden kann man am Hof nicht lang gehen, wenn die Hündin da rumläuft.
Habe heute mein Päckchen mit den Anzuchtkästen bekommen, die waren für 1 Tag runter gesetzt, da hab' ich sofort zugegriffen. Die kleinen Kästchen passen perfekt auf die Heizung oder aber in einen größeren Hängetopf, wenn es mal um die Anzucht der Sonnenblumen geht. 2020 haben mir die Mäuse die Kästen leer gefressen. Nun hab' ich lange überlegt, wie ich denen ein Schnippchen schlage! Und dann sah ich die Kästchen!

Liebe Grüße
M.