14.03.13, 15:00
Ich habe auf die Schnelle das hier gefunden (Zitat von Googles Nutzungsbedingungen.) Anmerkungen von mir in kursiv und Hervorhebungen von mir:
Ich kann mich evtl. noch etwas mehr reinknien, aber im Großen und Ganzen dürfte das Zitat erklären, was Google mit den öffentlich markierten Bildern macht.
Das Copyright aber ist das wichtigste, und das wird auf jeden Fall gewahrt.
Ansonsten hätt ich für die "Zweifler" noch diesen Link hier
Zitat:Ihre Inhalte in unseren Diensten
Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte einstellen. Sie behalten Ihre Rechte als Urheber und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen. Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.
selbsterklärend
Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in unsere Diensten einstellen, räumen Sie Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.
Das bedeutet m.E. nix anderes als dass Google auf öffentlich eingestellte Bilder zurückgreift, um picasa zu bewerben und diese Bilder überhaupt darstellen darf - z.B. auf der Seite "Erkunden". Dieses Recht gewährt man Google mithilfe der "Öffentlich im Web"-Einstellung.
Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen.
Datensicherheit - wenn ein Server abschmiert, darf Google die Bilder auf einen anderen Server kopieren, damit der Zugriff gesichert bleibt.
Weiterhin räumen Sie Google das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben.
Dies bezieht sich m.M.n. nur auf die Verwendung der Einstellung "Öffentlich im Web". Somit erscheinen die Bilder ja auch in "Erkunden" und können überhaupt nur so mit anderen geteilt werden.
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen. Achten Sie darauf, dass Sie, wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen, Ihrerseits über die hierzu eventuell notwendigen Rechte verfügen.
Ich kann mich evtl. noch etwas mehr reinknien, aber im Großen und Ganzen dürfte das Zitat erklären, was Google mit den öffentlich markierten Bildern macht.
Das Copyright aber ist das wichtigste, und das wird auf jeden Fall gewahrt.
Ansonsten hätt ich für die "Zweifler" noch diesen Link hier
