23.10.13, 00:10
Ein paar große Steine wären sicher besser...
Lieber Martin, aus unserer reichlichen Erfahrung mit Vermessern möchte ich Dir einen rechtlichen Hinweis geben.
Auch unser Grundstück wird von einem Bach begrenzt. Deshalb hat der Vermesser uns, die ehemaligen Besitzer, die Nachbarn und die zuständige Frau von der Gemeinde zur Grenzbegehung eingeladen und aufgeklärt.
Bachgrenzen veränderten sich bis in die Neunziger immer mit dem Bach mit. Veränderte sich der Bachlauf, wurde auch das Grundstück größer oder kleiner. Aber dann änderte der Gesetzgeber das Wasserrecht, und jetzt bleibt die Grundstücksgrenze starr, nämlich genau dort, wo der Bach früher einmal aktenkundig vermessen wurde.
Unser Bach ist aktenkundig wesentlich weiter im Grundstück, deshalb überlegt jetzt die Gemeinde, ob sie uns noch 10 Quadratmeter verkauft, oder die Eiche selbst beschneidet. Den Nachbarn links trifft es härter. Der hat vor 60 Jahren sein Grundstück schon mit begradigtem Bach gekauft, auf die Grenze einen Schuppen gebaut, und jetzt steht sein Schuppen auf Gemeindeland, weil damals beim Verkauf keine Vermessung stattfand/ kein Stein gesetzt wurde.
Was ich damit sagen will?
Schau bitte nach, ob es irgendwelche Grenzsteine gibt, oder Aufzeichnungen, Dokumente, aus denen der Verlauf des Baches hervorgeht. Abgesehen von den Kosten wäre es unklug, ein Bachufer zu befestigen, was Dir/Deinen Eltern nicht gehört!
Liebe Grüße, Mechthild

Lieber Martin, aus unserer reichlichen Erfahrung mit Vermessern möchte ich Dir einen rechtlichen Hinweis geben.
Auch unser Grundstück wird von einem Bach begrenzt. Deshalb hat der Vermesser uns, die ehemaligen Besitzer, die Nachbarn und die zuständige Frau von der Gemeinde zur Grenzbegehung eingeladen und aufgeklärt.
Bachgrenzen veränderten sich bis in die Neunziger immer mit dem Bach mit. Veränderte sich der Bachlauf, wurde auch das Grundstück größer oder kleiner. Aber dann änderte der Gesetzgeber das Wasserrecht, und jetzt bleibt die Grundstücksgrenze starr, nämlich genau dort, wo der Bach früher einmal aktenkundig vermessen wurde.
Unser Bach ist aktenkundig wesentlich weiter im Grundstück, deshalb überlegt jetzt die Gemeinde, ob sie uns noch 10 Quadratmeter verkauft, oder die Eiche selbst beschneidet. Den Nachbarn links trifft es härter. Der hat vor 60 Jahren sein Grundstück schon mit begradigtem Bach gekauft, auf die Grenze einen Schuppen gebaut, und jetzt steht sein Schuppen auf Gemeindeland, weil damals beim Verkauf keine Vermessung stattfand/ kein Stein gesetzt wurde.
Was ich damit sagen will?
Schau bitte nach, ob es irgendwelche Grenzsteine gibt, oder Aufzeichnungen, Dokumente, aus denen der Verlauf des Baches hervorgeht. Abgesehen von den Kosten wäre es unklug, ein Bachufer zu befestigen, was Dir/Deinen Eltern nicht gehört!
Liebe Grüße, Mechthild