08.12.17, 22:02
(08.12.17, 18:20)Anjoli schrieb: Nicht NUR Glyphosat führt zur Artenarmut, sondern jedes chemische Unkrautvernichtungsmittel. Ich denke nur, inzwischen wird das Wort "Glyphosat" in der breiten Bevölkerung zu einem Synonym für "chemische Unkrautvernichtung",So sehe ich das auch. Dann darf doch aber die Einschränkung der Artenvielfalt kein Grund sein, einem Mittel die Zulassung zu verweigern, während man andere Mittel erlaubt.
Zitat:Hacken und Pflügen wird auf dem Acker selbst durchgeführt, nicht auf den Randstreifen.Auch Herbizide kann man sehr gezielt und genau einsetzen. Ich denke nicht, daß es unvermeidlich ist, daß der ganze Randstreifen mitbehandelt wird.
Wenn das passiert, trifft das allerdings auch für andere Pestizide zu, nicht nur für Glyphosat. Auch da müßte man dann Regelungen/Gesetze schaffen, die die Randstreifen schützen. Und deren Einhaltung kontrollieren.
Auf welche Weise die Landwirte ein Mittel einsetzen, kann doch kein Grund für die Zulassung sein.
Zitat:Glyphosat (und seine Verwandten) werden jährlich mindestens zweimal angewendet.Soweit ich weiß, darf Glyphosat höchstens 2x jährlich angewendet werden.
Zitat:kurz vor der Fruchtreife des Getreides / der Kartoffeln. Die Getreidehalme gehen jetzt ein, die Kartoffelpflanzen auch - und, natürlich, was sonst noch im Boden als Samen lebte und der ersten Behandlung entronnen ist.Das ist in D nicht mehr einfach so, um die Ernte zu erleichtern, erlaubt. Nur, wenn die Ernte ohne diese Behandlung überhaupt nicht eingebracht werden könnte, gibts Ausnahmegenehmigungen.
Man kann darüber streiten, ob es besser wäre, die Ernte auf dem Feld vergammeln zu lassen. (Was übrigens nicht gut zu der Forderung passen würde, so wenig wie möglich Nahrungsmittel zu verschwenden. )