24.10.18, 20:20
(22.10.18, 20:57)Cornelssen schrieb: Hab nachgeschaut: lt. WHG § 54 ist hier eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn pro Tag mehr als 1000 Kubikmeter Wasser entnommen werden sollen.
Inse, vermutlich plant hier niemand, der auch aus deiner Region kommt, den Bau eines Brunnens. Deswegen ist es auch eigentlich nicht wichtig.
Aber das WHG ist eine Bundesgesetz und in § 54 steht daher etwas völlig anderes. Du meinst sicher eure landesrechtliche Vorschrift dazu, schimpft sich dann BbgWG
